1. Gesetzliche Gewährleistungsrechte (Mängelhaftung)
Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln (Gewährleistung) werden durch eine etwaige von uns oder Herstellern eingeräumte Garantie nicht eingeschränkt. Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung von 2 Jahren ab Übergabe der Ware.
Bei Mängeln an der gelieferten Ware stehen Ihnen die gesetzlichen Rechte auf Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Neulieferung), Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz im gesetzlichen Rahmen zu.
Räucherwerk und Nahrungsergänzungsmittel: Ein Mangel liegt nicht vor bei üblichen, natürlichen Veränderungen des Produkts (z. B. natürliche Verfärbungen bei Kräutern/Harzen oder das Verfliegen von Aromen nach dem Öffnen der Versiegelung), sofern die Ware ordnungsgemäß gelagert wurde. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn versiegelte Verpackungen aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nach der Lieferung geöffnet wurden.
Klangschalen: Geringfügige optische Unregelmäßigkeiten, Spuren der Handarbeit (z. B. Hammerschlagspuren) oder minimale Klangabweichungen bei handgefertigten Unikaten stellen keinen Sachmangel dar, sondern zeichnen die Authentizität des Natur- und Handwerksprodukts aus.
